UNSER ZIEL
Bereitstellung von Naturheilmitteln höchster Qualität zum niedrigsten Preis.
PHILOSOPHIE
Nur durch die Intervention eines Spezialisten kann eine wirksame Therapie für den Patienten gewährleistet werden.
VERFAHREN
Zur Diagnose und Medikamentenbestimmung werden die Patienten immer an einen Facharzt überwiesen.
Die NaturApotheke stellt dann ein individuelles Präparat auf natürlicher oder orthomolekularer Basis her. Durch die kontinuierliche Überwachung der verordneten Therapie mit dem Patienten kann der Spezialist feststellen, ob eine Wiederholung oder Anpassung der Therapie sinnvoll ist. Mit dieser Methode versucht die NaturApotheke, den Patienten so schnell wie möglich wieder in ein gesundes Gleichgewicht zu bringen.
Die NaturApotheke ist ein besonderes Unternehmen und eine anerkannte Apotheke. Weiterlesen
Wir sind werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Apotheke
Hinterlegt durch die Königliche Niederländische Gesellschaft zur Förderung der Pharmazie (KNMP), mit Sitz in Den Haag, bei der Handelskammer Haaglanden in Den Haag am 11. Februar 2009 (40 409 373).
Anwendbarkeit
1. Diese Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen bezüglich Kauf, Fernabsatz gemäß Artikel 7:46a BW, Lieferung und Leihe von Produkten durch die Apotheke, bei denen keine Barzahlung erfolgt ist.
Lieferbedingungen
2. Ist ein Produkt nicht vorrätig und wurde auf Wunsch des Patienten/Verbrauchers von der Apotheke bestellt oder hergestellt, ist der Patient/Verbraucher verpflichtet, das Produkt abzunehmen, es sei denn, das Produkt entspricht nicht dem Vertrag gemäß Artikel 7:18 BW.
3. Wird ein Produkt von der Apotheke im Rahmen einer Leihe bereitgestellt, ist eine Kaution in Höhe des Apothekenverkaufspreises zu hinterlegen. Diese Kaution wird zurückerstattet, wenn das Produkt am Ende der Leihfrist in gutem Zustand zurückgegeben wird.
4. Produkte werden nur zur Vernichtung zurückgenommen. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
Zahlungsbedingungen
5. Ungeachtet des Artikels 6 zahlt der Patient/Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit einem in den Niederlanden gültigen Zahlungsmittel.
6. Sofern die Apotheke sich direkt zur Zahlungsabwicklung an die Krankenkasse des Patienten/Verbrauchers wendet, bleibt die Apotheke berechtigt, vom Patienten/Verbraucher Zahlung zu verlangen, sofern der Versicherer nicht rechtzeitig zahlt. In diesem Fall muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung durch die Apotheke erfolgen.
7. Gerät der Patient/Verbraucher in Zahlungsverzug, so schuldet er Verzugszinsen. Bei Verbrauchergeschäften gilt der gesetzliche Zinssatz. In anderen Fällen gilt ein Zinssatz von 1% pro Monat, sofern der gesetzliche Zinssatz nicht höher ist. Die Verzugszinsen werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung berechnet.
8. Die Apotheke ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf aufgelaufene Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung anzurechnen.
9. Die Apotheke kann ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Patient/Verbraucher eine andere Reihenfolge der Verrechnung vorschlägt. Die Apotheke kann auch die vollständige Tilgung der Hauptschuld ablehnen, wenn nicht gleichzeitig die aufgelaufenen Zinsen und Inkassokosten bezahlt werden.
10. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung suspendieren die Zahlungsverpflichtung nicht.
11. Gerät der Patient/Verbraucher in Verzug, so trägt er sämtliche angemessenen außergerichtlichen Inkassokosten. Diese Kosten werden gemäß den in den Niederlanden üblichen Inkassoregeln berechnet, derzeit nach dem Voorwerk II-Bericht. Höhere notwendige Inkassokosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Gerichtliche und Vollstreckungskosten werden ebenfalls dem Patienten/Verbraucher auferlegt. Auch auf Inkassokosten fallen Verzugszinsen an.
12. Sofern nicht anders bewiesen, dienen die Rechnungen und Verwaltungsdaten der Apotheke als vollständiger Beweis und begründen die Zahlungspflicht des Schuldners.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten
13. Auf die in Artikel 1 genannten Vereinbarungen findet niederländisches Recht Anwendung.
14. Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen niederländischen Gericht vorgelegt. Es gilt niederländisches Recht.
Fundstelle und Änderungen
15. Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer Haaglanden hinterlegt.
16. Die jeweils zuletzt hinterlegte Fassung gilt.
Erläuterung für den Patienten/Verbraucher zu den Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
Um Klarheit über Rechte und Pflichten zu schaffen, hat die Königliche Niederländische Gesellschaft zur Förderung der Pharmazie (KNMP) diese Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen erstellt. Sie ergänzen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese Bedingungen verbindlich.
Die Bedingungen gelten, wenn Sie auf Rechnung bei der Apotheke einkaufen und nicht Ihre Versicherung (wie bei den meisten Krankenkassen) direkt die Rechnung übernimmt. Zahlt Ihre Versicherung nicht, kann die Apotheke dennoch Zahlung von Ihnen verlangen.
Die Bedingungen werden Ihnen vor oder beim Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Oft sind sie auch im Kundenbereich der Apotheke oder auf der Website der Apotheke einsehbar.
Die wichtigste Regel: Rechnungen müssen spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, können zusätzliche Kosten anfallen. Wenn Sie Produkte bestellen, die nicht vorrätig sind, sind Sie verpflichtet, diese abzunehmen und zu bezahlen, es sei denn, sie entsprechen nicht Ihrer Bestellung.
